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Ratgeber

Schmuck oder Uhr geerbt: Was tun?

Goldschmuck, Uhren oder Münzen geerbt? So gehen Sie Schritt für Schritt vor: sichten, nicht reinigen, bewerten lassen, Steuern verstehen (§ 23 EStG) und fair verkaufen.

Von Frank Effenberger ·

Schmuckschatulle mit Gold- und Perlenohrringen

Ein Erbe bringt oft viele Gefühle mit sich und dazu ganz praktische Fragen. Was ist der Schmuck der Großmutter wert, lohnt sich ein Verkauf, und wie ist das mit der Steuer? Wir erleben solche Situationen im Laden fast jede Woche. Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, in Ruhe gute Entscheidungen zu treffen.

1. In Ruhe sichten und erst einmal nichts verändern

Legen Sie alle Stücke zusammen: Schmuck, Uhren, Münzen, Barren, Silberbesteck. Heben Sie Boxen, Papiere, Rechnungen und Zertifikate auf, denn sie können den Wert deutlich erhöhen. Bitte nichts reinigen, polieren oder reparieren lassen, bevor es bewertet ist. Gerade bei Uhren und antikem Schmuck kann das den Wert mindern.

2. Emotional Wertvolles beiseitelegen

Überlegen Sie, welche Stücke in der Familie bleiben sollen. Ein Verkauf lässt sich nicht rückgängig machen. Nehmen Sie sich also ruhig Zeit.

3. Kostenlos und unverbindlich bewerten lassen

Eine Bewertung verpflichtet zu nichts. Bei uns erfahren Sie, was Materialwert ist (bei Altgold) und wo zusätzlicher Wert steckt, etwa bei Markenschmuck, Edelsteinen, Sammlermünzen oder Luxusuhren. Für einen ersten Überblick genügen Fotos per WhatsApp oder über unser Bewertungsformular. Bei größeren Nachlässen und Haushaltsauflösungen kommen wir auch zu Ihnen.

4. Steuern: Was beim Verkauf von geerbtem Gold gilt

  • Einkommensteuer: Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold und Schmuck sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei einer Erbschaft wird die Besitzzeit der verstorbenen Person angerechnet (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Lag deren Kauf mehr als ein Jahr zurück, fällt beim Verkauf in der Regel keine Einkommensteuer an.
  • Erbschaftsteuer: Sie ist eine eigene Frage und hängt vom Gesamtwert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad ab. Für Kinder gilt zum Beispiel ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Bei größeren Werten sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

5. Erbengemeinschaft? Vorher einig werden

Gehört das Erbe mehreren Personen, sollten alle mit dem Verkauf einverstanden sein. Eine gemeinsame, nachvollziehbare Bewertung hilft, Streit zu vermeiden. Sie können auch gern zu mehreren zu uns kommen.

6. Sicher und nachvollziehbar verkaufen

Wenn Sie sich entscheiden zu verkaufen: Bringen Sie Ihren Personalausweis mit (gesetzliche Pflicht beim Edelmetallankauf). Bei uns sehen Sie jede Prüfung, erhalten einen schriftlichen Ankaufsbeleg und das Geld sofort, bar oder per Echtzeit-Überweisung.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Familie Effenberger nimmt sich Zeit für Sie.

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